Maßnahmen zur Stabilisierung des Umfeldes der ZUE
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP u. Grüne zum Rat am 01.04.2025
31.03.2025 Allgemein Antrag Meldungen Rat FDP Frechen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktionen von Grünen und FDP beantragen in Abänderung ihres Antrages vom 08.01.2025, der Rat möge in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 beschließen wie folgt:
1. Der Beschluss des Rates vom 10.10.2024 zu TOP B3 (Vorlage Nr.3315/17/2024) wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, von einer Fachanwaltskanzlei einen neuen Pachtvertrag mit dem Land NRW unter Einbindung der Bezirksregierungen Köln und Arnsberg ausarbeiten zu lassen, in dem folgende Punkte verankert sein müssen:
a) auf dem Gelände der Alten Aachener Straße wird eine ZUE errichtet
b) diese ZUE wird als Schwerpunkteinrichtung für vulnerable Gruppen betrieben
c) falls dies aus Gründen, die nachvollziehbar darzulegen sind, nicht möglich ist,
wird die ZUE geschlechterparitätisch belegt
d) neben der absoluten Obergrenze (300) auch Regelungen zur Anzahl der
Regelplätze
e) die Kostentragungspflicht des Landes NRW (alt. BRen) für den Fall erforderlicher Ersatzunterbringung
infolge von Evakuierungsmaßnahmen sowie bezüglich der anfallenden Behandlungskosten der Bewohner
f) bei andauernder oder wiederholter Unterschreitung des Personalschlüssels
ist die Stadt zur Kündigung des Pachtvertrages berechtigt und nach ver-
pflichtender unverzüglicher Information des Rates und Beauftragung durch
diesen zur Kündigung verpflichtet
g) die in der ZUE geltende Hausordnung ist mit der Stadt abzustimmen.
h) Jour Fixe einmal im Monat zwischen Anwohnervertretern, Vertretern der Stadt
Frechen, Bezirksregierung, Einrichtungsleitung und Sicherheitsdienst.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, für eine sichere Zuwegung unter besonderer
Berücksichtigung der Interessen der Fußgänger Sorge zu tragen
a) durch eine angemessene Ausleuchtung
b) durch einen durch Abtrennung gesicherten Fußgängerweg.
Im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation empfiehlt der Rat, diese Aufgabe
oder jedenfalls die hierdurch anfallenden Kosten in den Pachtvertrag oder einen
mit der/den Bezirksregierungen abzuschließenden Kooperationsvertrag hinein-
zu verhandeln.
BEGRÜNDUNG:
I. Erkenntnisse aus dem digitalen Gespräch mit der BR Köln vom 27.03.2025 anlässlich des gemeinsamen Antrages von GRÜNEN und FDP vom 08.01.2025
Das Gespräch war sehr aufschlussreich, da es die Aufgaben-/Kompetenzverteilung erhellte, der Vertreter der Bezirksregierung aber auch eine sehr problematische Haltung im Hinblick auf auftretende Störungen im Betrieb der ZUE offenbarte.
1. Der Personalschlüssel wird durch das Land NRW festgelegt.
2. Für die Belegung ist die BR Arnsberg zuständig.
3. „eine geringfügige Unterschreitung des Personalschlüssels“ sei -so der
Vertreter der BR- „ja wohl nicht so schlimm“.
4. Bei einem Abgang von Personal auf der ZUE sei man
a) „dahinter her“, dass Vorgaben eingehalten würden, was
b) durch Abmahnungen und Kontrollen zu erreichen sei.
Hierzu sei angemerkt, dass weder Kontrollen noch Abmahnungen ein probates
Mittel sind, abgängiges Personal zurückzugewinnen, oder gar zu ersetzen,
weshalb dann seitens der BR
c) der Abzug von Personal aus anderen ZUEen als Lösung präsentiert wurde,
allerdings auch als Lösung desselben Problems in anderen ZUEen, was dann
hinwiederum zu einem Personalabzug in Frechen führen würde.
5. Dem Vertreter der BR Köln liegen nach eigenem Bekunden keinerlei Erkenntnisse
vor, welcher Art die Einrichtung an der Alten Aachener sein wird.
II. Der Pachtvertrag, Beschlussfassung vom 10.10.2024
1. Vertragspartner sind das Land NRW und die Stadt Frechen.
Die Bezirksregierung Köln ist lediglich bevollmächtigter Vertreter des Landes
NRW aber gerade nicht Vertragspartner der Stadt.
Infolgedessen ist auch die Verwaltungsvorlage 3315/17/2024 sowie der dortige
Beschlussvorschlag „ermächtigt…zur Unterzeichnung des Pachtvertrages mit
der Bezirksregierung FALSCH. An dieser Stelle bereits wird der falsche Eindruck
erweckt, vom Wohl und Wehe, der Gnade der BR Köln abhängig zu sein, um in
den Genuss der unbestreitbaren Vorteile einer ZUE zu kommen.
Wie sich aus I. ergibt, ist ein ganz wesentlicher Akteur in dieser Angelegenheit
die Bezirksregierung Arnsberg, mit der es gilt, Verhandlungen zu führen.
2. Vertragszweck ist ausweislich der genannten Vorlage die „Errichtung einer ZUE“.
Auch dies hält einer -bedauerlicherweise und zugegebenermaßen sehr spät
erfolgenden Prüfung- nicht Stand: Der Pachtvertrag spricht lediglich von einer
Landesunterkunft für geflüchtete Personen, was sowohl die Errichtung einer
ZUE als auch einer -sicher nicht gewünschten- Erstaufnahmeeinrichtung ermög-
lichen würde. Dies ist keine bloße redaktionelle Ungenauigkeit, dies ist ein
unhaltbarer Pachtvertrag!
III. Entgegen der allenthalben geäußerten Behauptung, der Pachtvertrag sei nicht
verhandelbar, die Bezirksregierung zöge sich zurück, zeigt der Fall der ZUE
Wimbern -Schwerpunkteinrichtung für vulnerable Gruppen- dass Verhandlungen
sehr wohl möglich sind, über Belegung, Regelzahl, Höchstzahl etc.
Man muss diese Verhandlungen nur aufnehmen, mit den Richtigen auf beiden
Seiten.
Nach diesseitiger Auffassung sind Verhandlungen vor Vertragsabschluss in jedem
Falle auch mit der Bezirksregierung Arnsberg und mit fachanwaltlicher Vertretung
erforderlich und aufzunehmen.
Der Pachtvertrag vom 10.10.2024 darf daher nicht unterzeichnet werden. Ein schlechter Pachtvertrag, der wesentliche Frechener Interessen nicht wahrt, kann auch nicht Versäumnisse der Vergangenheit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ausbügeln. Ihn jetzt sehenden Auges laufen zu lassen, hieße, unseren Amtseid zu verletzen.