TOP 15.3 Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Frechen

Antrag zum Rat am 21.06.2022

21.06.2022 Antrag Meldungen Rat FDP Frechen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die FDP-Fraktion beantragt, die im VUA am 8. Juni 2022 genannten Gebühren für den Einsatz von E-Scootern von 50 €/Jahr und von Leihfahrrädern in Höhe von 5,00 €/Jahr in 25 €/Jahr für beide Fahrzeugarten anzupassen.
Begründung
Neben den bisher in Frechen eingesetzten E-Scootern sollen demnächst auch Leihfahrräder zum Einsatz kommen. Die E-Scooter werden von den Bürgern kritisiert, weil sie häufig – quer auf dem Bürgersteig abgestellt oder liegend – eine Gefahrenquelle für Fußgänger vor allem bei Dunkelheit darstellen. Mit einer ähnlichen Entwicklung ist auch beim Einsatz von Leihfahrrädern zu rechnen. Aus diesem Grund sollte die Gebühr für beide Fahrzeugarten – wie z.B. in der Stadt Dortmund – auf gleicher Höhe festgelegt werden.
Hinsichtlich der Bemessung der Gebührenhöhe berichtet die Verwaltung, dass sie – wie die Stadt Brühl – mit der hohen Gebühr für E-Scooter eine Lenkungswirkung erreichen will, um nur Scooter von Verleihern zuzulassen, die über die entsprechende Wirtschaftskraft verfügen. Dies habe in Brühl dazu geführt, dass nur noch ein Anbieter E-Scooter verleiht.
Die FDP spricht sich gegen diese Lenkungswirkung aus, da sie zu einer Monopolbildung auf dem Markt des E-Scooterverleih ‘ s führt und die Leihgebühren für die Kunden unnötig verteuert.
Die vorgeschlagene Gebührenhöhe von 25 €/Jahr orientiert sich an der Stadt Dortmund (20 €/Jahr).