Stand Beitragsabrechnungen in der Stadt Frechen – Abrechnungen nach BauGB und KAG NRW

Anfrage zum Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima, (VUA) am 22.11.2022

21.11.2022 Anfrage Meldungen VUA FDP Frechen

Sehr geehrter Herr Schipper,

 

die FDP bittet um Beantwortung folgender Fragen zu dem o.a. TOP A 6 und Top A 16:

  1. Wann wurde die Baumaßnahme der Fridjof-Nansen-Straße endgültig abgeschlossen?

    In der Verwaltungsvorlage zu TOP A 6 vom 22.11.22 heißt es:
    Der Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima nimmt die Klarstellung zur Ausbauplanung „Fridtjof- Nansen-Straße“ und des Stichwegs „Fridtjof-Nansen-Straße 24-34“ zur Kenntnis, beschließt die Abweichungen und erklärt die Ausbaumaßnahme in der geänderten Form für abgeschlossen.

    In der Anlage „Abrechnungsverfahren nach KAG NRW Stand Nov. 2022“ heißt es u.a.:
    Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2013 abgeschlossen.
    Von der Mehrzahl der betroffenen Anlieger wurden Ablösungsverträge geschlossen.

  2. Nach welchem Verfahren erfolgt die Abrechnung?
    Der Mittelung der Landesregierung NRW vom Mai 2022 (siehe Anmerkung), dem Abrechnungsverfahren nach KAG NRW Stand Nov. 2022 oder dem Abrechnungsverfahren, das im Jahr 2013 gegolten hat?

    Anmerkung

    Mitteilung der Landesregierung vom 4.Mai 2022
    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Auftrag des Landtags umgesetzt und eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen volle Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf „Null Euro“.