Aktualisierung und Anpassung der Machbarkeitsstudie Rathaus
Gemeinsame Stellungnahme Grüne u. FDP
26.06.2025 Allgemein Bürgermeisterin Meldungen FDP Frechen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
in der Sitzung des Rates vom 27.05.2025 stand die Beschlussfassung über den Neubau eines Rathauses – basierend auf der Machbarkeitsstudie der Firma Burkhardt, Papst und Partner – auf der Tagesordnung –
mit einer Empfehlung der Verwaltung, sich für einen Abriss des alten Rathauses und einen Neubau am
bisherigen Standort zu entscheiden.
Mehrheitlich wurde durch den Rat eine Beschlussfassung auf der Basis der bis dahin vorliegenden Studie und Auswertung durch die Fachabteilung abgelehnt und es wurde vereinbart, dass zunächst noch weitere Sachverhaltsermittlung von Nöten sei, um hier als Rat in der Lage zu sein, eine Entscheidung in Bezug auf
die Neubaumodalitäten eines Rathauses zu treffen.
Wir haben uns daraufhin noch einmal eingängig in unseren Fraktionen mit diesem Thema beschäftigt und hätten gerne folgende Fragen im Vorfeld einer Beschlussfassung beantwortet:
Nach unserem Dafürhalten stellt sich vor der Überlegung, wo und wie wir ein neues Rathaus bauen werden, die Frage nach der Dimension, orientiert an dem Umfang des Bedarfs.
Dass eine entsprechende Bedarfsanalyse bereits erfolgt sei, erkennen wir nicht und gehen insofern davon aus, dass folgende Fragen zum eigentlichen Bedarf der Überlegung, ob Rathausneubau oder Kernsanierung, vorgeschaltet beantwortet werden müssten, wie beispielsweise, welche Raumbedarfe konkret bestehen – insbesondere in Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die Raumbedarfe in Verwaltungen derzeit grundlegend verändern – ausgelöst durch Digitalisierung, New-Work-Konzepte, den demografischen Wandel sowie gestiegene Anforderungen an Bürgernähe und Nachhaltigkeit, und welche Raumbedarfe sich ergeben mit Blick auf die Arbeit des Rates, der unterschiedlichen Gremien, der Parteien/Fraktionen.
Hierbei müsste nach unserem Dafürhalten berücksichtigt werden, dass es bei modernen Bürogebäuden einen Rückgang individueller Arbeitsplätze durch mobiles Arbeiten gibt: Homeoffice und hybrides Arbeiten reduzieren den Bedarf an festen Einzelarbeitsplätzen, viele Verwaltungen gehen über zu Desksharing-Modellen. Andererseits gibt es eine Zunahme von gemeinschaftlich genutzten Flächen, mit
entsprechendem Mehrbedarf. Nicht zuletzt wäre auch der Raumbedarf für die zukünftige Arbeit des Rates und der unterschiedlichen Gremien zu ermitteln.
Digitalisierung reduziert Archiv- und Lagerflächen, so dass sich elektronische Aktenführung (E-Akte) zunehmend Standard wird. Papierarchive und Poststellen werden kleiner oder entfallen.
Wünschenswert bei einer Bedarfsanalyse wäre aus unserer Sicht, dass neben der Einbeziehung fachlicher Expertise einer Beratungsfirma eine Befragung der Bürger*innen (z. B. über Online-Plattformen oder Bürgerversammlungen), der Ratsmitglieder erfolgte und der Personalrat und die Mitarbeitervertretungen einbezogen würden.
Nach Feststellung des eigentlichen räumlichen Bedarfs – und hier stellen wir ausdrücklich in Frage, dass es zwingend die Möglichkeit der Ausweitung des Raumbedarfs um 20 % geben muss – müsste in unseren Augen weitere Planungsüberlegungen (in Form einer Planungsphase Null) vor der eigentlichen Festlegung bzw. Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens zur Beauftragung eines Planerteams bzw. alternativ eines Generalübernehmers (mit inkludierten Planungsleistungen) angestellt werden.
Nach unserem Dafürhalten muss eine Neubewertung der drei möglichen Umsetzungsalternativen – Kernsanierung, Neubau anderer Standort und Neubau gleicher Standort – erfolgen.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie von Burckhardt, Papst und Partner hat die Verwaltung eine Abwägung von Vor- und Nachteilen der drei Alternativen vorgenommen, ohne jedoch festzulegen, wie die unterschiedlichen Punkte gewichtet werden. Ohne eine solche Gewichtungsbewertung muss eine Entscheidung jedoch willkürlich bleiben.
Hier bedarf es zunächst einer planerischen und auch politischen Willensbildung, welche Aspekte welchen Stellenwert bekommen.
Zum Teil wurden Kriterien nur sehr oberflächlich abgehandelt und bedürfen dringend der tiefergehenden Betrachtung. Dies wird insbesondere auch deutlich bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der unterschiedlichen Bauvorhaben.
Dieser Aspekt wird nur sehr kurz und ohne eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema abgehandelt.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf das Bewertungssystem des Bundesbau-ministeriums verweisen, laut dessen sehr unterschiedliche Aspekte im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung Berücksichtigung finden sollten.
Mit fokussiertem Blick auf die hohen CO2 Emissionen der Betonproduktion wird von Fachleuten in vielen Fällen eine Sanierung inzwischen für nachhaltiger erachtet als der Neubau.
Wird der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt, verursacht die energetische Sanierung – dies zeigen aktuelle Studien – nur die Hälfte der CO2-Emissionen eines Neubaus (siehe auch: https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/7671/)
Insbesondere auch zu dieser Frage möchten wir dringend anraten, dass sich die Stadt Frechen im Vorfeld der Wahl des Vergabeverfahrens, u. a. zu den Aspekten der Nachhaltigkeit, fachliche Expertise einholt.
Schließlich bitten wir um eine Information zu der Frage, ob es bereits Überlegungen gibt, dass die statischen Mängel des Rathausgebäudes sich auch auf die umliegenden Gebäude auswirken und Mängel in der Statik der Tiefgarage eventuell nicht nur den Rathausteil betreffen könnten, sondern die gesamte Tiefgarage und ob man bereits die umliegenden Eigentümer informiert hat.