Sozialausschuss vom 25.02.2025 – Bürgerkoffer

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen Grüne, FDP u. BSW an BM - Sozialausschuss vom 25.02.2025

25.03.2025 Allgemein Anfrage Bürgermeisterin Meldungen SozA FDP Frechen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

in Bezugnahme auf den vergangenen Sozialausschuss vom 25.02.2025 möchten wir – in der Sitzung hatten wir weiteren Vortrag angekündigt – noch einmal folgende Fragen einer Klärung zuführen:
1. Warum konnte der Bürgerkoffer in der Sitzung des Sozialausschusses beschlossen werden? Kam dem Sozialausschuss nicht lediglich eine empfehlende Kompetenz zu?
2. Gleiches gilt auch für die Bezahlkarte.
3. Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes Untermietverträge mit Geflüchteten liegt aktuell nur eine Stellungnahme der Abteilung 6.24 vor. Hier wäre unsere Frage, ob es auch eine Stellungnahme der Rechtsabteilung gibt? Nach unserem Dafürhalten bleibt die in Frechen gängige Praxis weiter nicht rechtskonform und wir möchten daran festhalten, dass es Anspruch der Stadt weiter sein muss, dass Untermietverträge abgeschlossen werden, so weit es geht. Nicht zuletzt ist nur dann gewährleistet, dass die vollen Mietkosten über das Jobcenter und damit den Kreis getragen werden.
Außerdem erschließt sich auch weiter nicht, warum der Vermieter keinen Untermietvertrag zulassen sollte – die Stadt bleibt ja in jedem Fall Mieterin und dem Vermieter ist ohnehin bekannt, dass die Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden.
Schließlich erfolgt bei Übernahme der Kosten durch das Jobcenter eine Prüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Prüfung findet aktuell durch die Stadt nicht statt. Eine solche Prüfung ist aber insbesondere mit Rücksicht auf den sozialen Frieden und aus ökonomischen Gründen dringend erforderlich.
In diesem Zusammenhang steht für uns auch die Frage im Raum, ob aktuell Wohnungen angemietet werden, deren Mietkosten seitens des Jobcenters als inakzeptabel betrachtet werden müssten. Hier bitten wir um eine entsprechende Offenlegung oder auch Akteneinsicht.
Ferner wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn uns der folgende Satz erklärt würde: „Weiterhin wird durch die Durchführung einer Untervermietung die Handlungsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt. Durch die Untervermietung fällt die geflüchtete Person aus der Satzung—öffentlich-rechtlich— raus. Daraus würden verschiedene Sachverhalte nicht mehr geahndet werden können oder nur zeit- und kostenintensiv —privatrechtlich.“ Inwiefern benötigt die Stadt einen entsprechenden Durchgriff auf einen anerkannten geflüchteten Menschen?
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.