Gemeinsame PM Grüne FDP BSW

Fehlerkultur – Fehlanzeige

14.02.2025 Allgemein FDP Frechen

Einerseits sind wir erleichtert, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2024 nun endlich in der kommenden Ratssitzung aufgehoben werden soll, andererseits aber zeigt auch diese Beschlussvorlage eine erschütternde Ignoranz von Rechtslage und Informationsanspruch der Ratsmitglieder.

Aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU, SPD und Perspektive hat der Rat am 10.12.2024 eine B3-Stelle im Stellenplan-Nachtrag der Stadt Frechen eingerichtet. Diese sollte für den zukünftigen Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) geschaffen werden, aus dem Wahlbeamten Jörg Breetzmann, derzeit Beigeordneter in Erftstadt würde dann ein Beamter auf Lebenszeit, von seinem (dann) neuen Dienstherrn Stadt Frechen „irgendwie“ an die SEG abgeordnet, versetzt, zugewiesen. Details hierzu enthielt die damalige Beschlussvorlage nicht, lediglich die Feststellung: „Durch die Refinanzierung durch die Stadtentwicklungsgesellschaft stellt sich die zusätzlich geschaffene Stelle haushaltsneutral dar.“

Bereits in der damaligen Sitzung haben wir, ebenso wie die meisten anderen Ratsmitglieder vollkommen überrascht von dem erstmalig in der Sitzung verteilten Antrag von CDU, SPD und Perspektive, die konkrete Vorgehensweise in Form eines Überraschungscoups als auch den Inhalt beanstandet, auf die von uns gesehene Rechtswidrigkeit sowie eine mögliche strafrechtliche Relevanz hingewiesen und vor der Abstimmung den Beratungstisch verlassen.

Deutlicher kann eine Warnung vor der Fassung eines rechtswidrigen Beschlusses kaum ausfallen. Allein: mit der Stimme der Bürgermeisterin wurde unser Antrag auf Vertagung mehrheitlich abgelehnt und der gemeinsame Antrag von CDU, SPD und Perspektive mehrheitlich, erneut auch mit der Stimme der Bürgermeisterin, beschlossen.

Diese rechtswidrige Beschlussfassung sehenden Auges haben wir als geradezu verstörend wahrgenommen.

Unter dem 12.12.2024 richteten wir deshalb einen Brief an die Bürgermeisterin, einen Fragenkatalog enthaltend, bei dessen Beantwortung einem die Rechtswidrigkeit des Beschlusses nachgerade anspringen müsste. Am 21.01.2025 haben wir dann die Kommunalaufsicht eingeschaltet, da wir der Meinung waren, die Bürgermeisterin hätte genug Zeit gehabt, von sich aus zu reagieren.

Wenn die Bürgermeisterin nunmehr den seinerzeitigen Beschluss unter Hinweis auf § 22 Abs. 2 LandesbesoldungsG und die Unterschreitung der dortigen 600.000 Einwohnermindestanzahl für eine kommunale B3-Stelle beanstandet und den Ratsbeschluss auch nur „in dem Umfang, in dem er beanstandet wird“ aufheben will, ist das eine Ignoranz, eine Missachtung, die einfach nur noch fassungslos macht.

Fassungslos, weil der Versuch unternommen wird, vorzutäuschen, der Beschluss kranke lediglich an einem relativ kleinen Fehler, der ja mal vorkommen kann. Dieser Beschluss aber ist rechtswidrig, weil die Stelle nicht ausgeschrieben wurde, weil die Ratsmitglieder über die Haushaltsneutralität der Stelle getäuscht wurden, weil das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Verwaltungshandeln mit Füßen getreten wurde, eine mögliche Untreue im Raum steht und man die Ratsmitglieder abstimmen ließ, obwohl die allermeisten von ihnen von dem Antrag genauso überrumpelt wurden wie wir und obendrein aufgrund bestehender Geheimhaltungspflichten über keinerlei Informationen aus der SEG verfügten. Einige wenige Erläuterungen erfolgten erst nach der Abstimmung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

Um es mit den Worten der Kommunalaufsicht zu sagen, die Rechtsauffassung der Bürgermeisterin teile man im Ergebnis, es handele sich aber um „eine stark verkürzte Wiedergabe der Rechtslage.“ Einer Rechtslage übrigens, die so – nennen wir es mal – prekär ist, dass die Kommunalaufsicht allein schon aufgrund der Presseberichte in die Prüfung eingestiegen ist und die Bürgermeisterin bereits am 02.01.2025, also noch vor unserer Eingabe, zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.

Hiermit können und werden wir uns nicht zufrieden geben, denn die Gemeindeordnung verlangt eine nachvollziehbare Begründung für die Beanstandung. Sowohl die Ratsmitglieder als auch die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass Rechtsverstöße vermieden, beseitigt, aber auch voll umfänglich aufgeklärt werden.

Traurig, dass eine Bürgermeisterin, die sich selbst wieder zur Wahl stellt, dies nicht von sich aus tut, obwohl sie „im Anschluss an die Ratssitzung (…) die Rechtmäßigkeit des Beschlusses unter Beiziehung einer fachanwaltlichen Beratung überprüfen“ ließ.

Zu bedauern ist der Steuerzahler, der nun zwar nicht mehr die B3-Stelle, wohl aber die „fachanwaltliche Beratung“ bezahlen muss. Wäre man unserem Antrag auf Vertagung gefolgt, hätte dies ohne weiteres von der hauseigenen Rechtsabteilung geprüft werden können.