Logo

FDP - Ihre Stimme im Rat der Stadt Frechen

Fraktion im Rat der Stadt Frechen

Bericht aus der Fraktionsarbeit zweites Quartal 2005

Bericht aus der Fraktionsarbeit
Zweites Quartal 2005


• Leitbild Umwelt
Im Umweltausschuss der Stadt Frechen vom 22.6.2005 stand das Leitbild Umwelt auf der Ta-gesordnung. Hierzu legte die FDP - Fraktion folgende Stellungnahme vor:
Umweltschutz und Umweltpolitik sind spätestens seit Verabschiedung des ersten Umweltpro-gramms der Bundesregierung im Jahr 1971 Gegenstand der öffentlichen Diskussion und allge-mein anerkannte öffentliche und private Aufgaben.
Der Umweltbegriff soll im folgenden eingegrenzt werden auf die Wechselbeziehungen zwi-schen dem Menschen und der Tier- und Pflanzenwelt, Wasser, Boden, Luft. Die soziale Umwelt soll hier ausgeklammert bleiben.
Unter Umweltschutz wird verstanden, dass die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die Umwelt minimiert werden und möglichst geringe Schäden verursacht werden, so dass die Lebensfähigkeit der Umwelt und der Menschen gewährleistet bleibt. Es ist nicht auszuschließen, dass Umweltschutzmaßnahmen für einen Bereich positive Auswirkungen bedeuten, aber in ei-nem anderen Bereich zu negativen Umwelteinwirkungen führen. Hier gilt es, die für den Um-weltschutz relevanten, konkurrierenden Tatbestände und Planungen zu prüfen und abzuwägen und einen Interessenausgleich herbeizuführen.
Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Frechen im Bereich des Umweltschutzes sind weitest-gehend durch gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Lan-des Nordrhein- Westfalen vorgegeben. Es kann hier also nur darum gehen, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Frechener Verhältnisse umzusetzen oder Schwierigkeiten der Umset-zung zu erkennen und ggf. den gesetzgebenden Organen bekannt zu geben. Dem Leitbild kommt eine empfehlende Funktion zu. Um langfristig gültig zu sein, muß es für zukünftige Entwick-lungen und wissenschaftliche Erkenntnisse offen gehalten werden.
Das „Leitbild Umwelt“ soll im engeren Sinne Handlungsfelder und Handlungskompetenzen aufzeigen, an denen sich für die Umwelt relevante Maßnahmen orientieren sollen. Es stellt zu-gleich einen Maßstab dar für die verschiedenen städtischen Aktivitäten in anderen Handlungsfel-dern.
Örtliche Handlungskompetenz für den Umweltschutz gibt es auf drei Ebenen:
• Rat und Verwaltung der Stadt
• Öffentliche oder nichtöffentliche Organisationen
• Jede Bürgerin, jeder Bürger
Handlungsfelder, wo die Kompetenz der Stadt Frechen gefragt ist:
1. Abfallwirtschaft (z. B. Sperrmüllsortierung, Annahme von Grünschnitt)
2. Bauleitplanung (z. B. Schallschutzmaßnahmen, Grad der Flächenversiegelung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen
3. Die Stadt als Grundstückseigentümer und Investor (z. B. Energieeffizienz in der Gebäude-wirtschaft)
4. Landschaftsgestaltung und Freiraumplanung (z. B. zusammenhängende Grünflächenverbin-dungen, Biotop- und Artenschutz)
5. Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Öffentliche Dienstleistung „Umweltberatung“ - analog der Bau-beratung - für Investoren)
6. Ordnungsrecht (z. B. Durchsetzung des Ortsrechts)
7. Strassenplanung und Verkehrstechnik (z. B. Vermeidung von Umwegstrecken und Staus, Anlage von Rad- und Fußwegen, Leistungsverbesserungen im ÖPNV)
8. Wasserwirtschaft (z. B. Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)
Diese einzelnen Handlungsfelder können durchaus miteinander in Wechselbeziehung stehen. Für die Entwicklung des Leitbildes schlägt die FDP – Fraktion gemeinsam mit der CDU – Frak-tion eine praktikable Kurzform vor, die alle wichtigen Elemente enthält und unser Umweltbe-wußtsein widerspiegelt. Das Leitbild Umwelt ist nur so gut wie die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Verwaltung, die Stadtverordneten und die Einwohner der Stadt ihre Handlungskompe-tenzen in den jeweiligen Handlungsfeldern einsetzen. Die ehrenamtliche Arbeit bei Umwelt-schutzmaßnahmen, z. B. Überwachung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biotop- und Artenschutz, Krötenwanderung, soll von der Stadt gewürdigt werden.
Das Leitbild Umwelt wird nicht als in sich geschlossenes Ziel der Stadtpolitik formuliert, son-dern es stellt beispielhaft Möglichkeiten und Ideen dar, an denen sich die Stadt Frechen im Inte-resse des Umweltschutzes aktiv einbringen kann. Kriterium für das Leitbild ist: Umweltschutz soll ökologisch verantwortbar, ökonomisch tragbar oder ggf. sogar ökonomisch lukrativ, und sozial akzeptabel sein.
• „Müll- Sheriff“
Im Umweltausschuss wurde am 22.06.2005 ein Erfahrungsbericht zu diesem Thema vorgetra-gen, er fiel jedoch nach Meinung der FDP –Fraktion dürftig aus. Herr Kindermann (FDP) sprach sich dafür aus, die Stadtordnung konsequent zu verfolgen und ggf. Bußgelder zu erheben. Die Verwaltung wird ein Konzept für den Ordnungsdienst, auch bezüglich einer Zusammenarbeit mit dem Stadtbetrieb Frechen, erarbeiten.
Die FDP –Fraktion hat hierzu beantragt, die Umsetzung des Verwarngeldkataloges im Rahmen des Konzeptes „Saubere Stadt – Wir für ein attraktives Stadtbild“ verstärkt zu betreiben und den Verwarngeldkatalog nochmals der breiten Öffentlichkeit präsent zu machen.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Michael Brückner: „Die verstärkte Umsetzung des Verwarn-geldkataloges soll nicht eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen, sondern vielmehr der Ab-schreckung dienen. Bisher ist zu beobachten, dass Verstöße gegen die Stadtordnung keine nen-nenswerten Konsequenzen nach sich gezogen haben, eine Abschreckung durch die Umsetzung mittels Bußgeldern scheint hier sinnvoll.“ Auf den Beschluss des Umweltausschusses vom 22.06.05 wird verwiesen.

• Sachstandsbericht Hartz IV
Seit dem „Hartz IV – Gesetz“ erging es in Frechen den Beziehern von Arbeitslosengeld folgen-dermaßen: Arbeitslosengeld I wird in der Heinrich Geist Str. 5 ausgezahlt ( altes Arbeitsamt), Arbeitslosengeld II wird in der Europaallee ausgezahlt ( Bundesagentur für Arbeit), und Son-derleistungen und Leistungen nach SGB XII werden im Rathaus ausgezahlt.
Daher bat die FDP – Fraktion auf Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Senioren und Wohnen am 28.Juni 2005 um einen „Sachstandsbericht zu Hartz IV“. Insbesondere sollte über folgende Punkte berichtet werden:
1. Wie weit ist die Zusammenarbeit der ARGE zwischen Rhein-Erft-Kreis und Agentur für Arbeit Brühl gediehen?
2. Wie hat sich in Frechen die Zahl der Empfänger von Sozialhilfe und Wohngeld seit dem 1.1.2005 verändert?
3. Welche Kostenentlastungen zeichnen sich für den Haushalt der Stadt Frechen ab? Hat das Hartz IV – Konzept die erwarteten Rationalisierungsvorteile („Auszahlung aus einer Hand“) gebracht?
Insgesamt sehen wir die derzeitige Verfahrensweise kritisch und fragten, ob die Vorgehensweise zur Auszahlung der Gelder in Frechen unter diesen Aspekten tatsächlich so gewünscht sei oder ob eine Änderung in Sicht sei? Denn schließlich sollte „Hartz IV“ unter anderem sowohl den betroffenen Menschen die vielen Wege abnehmen als auch den Gemeinden – und damit den Steuerzahlern - Kosten sparen helfen.
Die Verwaltung bestätigte die bestehenden Probleme. Es wird z.Zt. eine Immobilie gesucht, um Hartz IV auch für Frechener Bürgerinnen und Bürger tatsächlich an einer Adresse zu bearbeiten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich in Frechen seit Januar erhöht, die Zahl der Wohn-geldempfänger hingegen verringert. Die Kostenentlastung der Stadt konnte noch nicht abschlie-ßend beurteilt werden. Es wurden bis Mitte Mai rund 2 Millionen Euro gezahlt.

• Schulentwicklungsplan und Stadtplanung
Der Schulentwicklungsplan, der im Juli 2004 in Auftrag gegeben wurde, wurde auf Drängen der FDP-Fraktion endlich im Mai 2005 dem Schulausschuss vorgelegt. Der Gutachter hatte hier die Forderung aufgestellt, die Stadt möge die Entwicklung ihrer Baugebiete an die vorhandenen (zu geringen) Kapazitäten der Schulen anpassen.
Auf Antrag der FDP – Fraktion sollte die Verwaltung in der Planungsausschußsitzung vom 30.6.05 Konsequenzen aus dem Schulentwicklungsplan auf die laufenden Bauleitplanverfahren und deren Realisierung darstellen. Fraktionsvorsitzender Michael Brückner: „Die Bauleitpla-nung nur nach den Schulkapazitäten zu orientieren ist ein Unding. Wir stehen als Gemeinde vor dem Dilemma, dass für die Planung und Entwicklung eines Baugebietes oft lange Planungszeit-räume benötigt werden. Hier sind auch Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen, Richtzahlen pro Klasse usw. zu erfassen. Schließlich ist die Gemeinde zuständig für den Bau der Schulen, muss also hierfür auch Geld rechtzeitig einplanen.“
Die Verwaltung wird kurzfristig die Rahmenbedingungen klären, damit z.B. für das Baugebiet Grube Carl die erforderliche Infrastruktur geplant und finanziert werden kann.

• FDP forderte Prioritätenliste für Stadtplanung
Auf Antrag der Frechener FDP – Fraktion im Januar 2005 hat die Verwaltung im Mai eine aktu-elle Karte und Auflistung der gegenwärtig laufenden Planverfahren und ihren Verfahrensstand vorlegt. Damit erhalten die Ausschussmitglieder und die interessierte Öffentlichkeit mehr Tran-sparenz über die Planverfahren, und zugleich können die Rats- und Ausschussmitglieder ihre parlamentarischen Kontrollrechte besser wahrnehmen.

• Plangebiet Auf dem Rotental
Wann ist das Ende eines der längsten Planverfahren in Frechen in Sicht? Der Planungsausschuss beriet am 30.6.05 erneut über dieses Bebauungsplanverfahren „Nr. 28.32 K - Auf dem Rotental“.
Nach Meinung der FDP-Fraktion sind die Konzeptentwürfe aus früheren Jahren nicht Gegens-tand des bisherigen Bauleitplanverfahrens und passen im übrigen nicht in die städtebauliche Si-tuation von Königsdorf. Wir forderten die Verwaltung auf, die Planung vollständig zu überar-beiten.
Als ein Schritt in Richtung konkreter Planung ist zu werten, dass für einen Teilbereich dieses Bebauungsplanes jetzt eine Veränderungssperre beschlossen wurde. Damit ist die Stadt unter Handlungsdruck gesetzt.

• Radwege in Königsdorf
Der Rhein-Erft-Kreis hatte für das Jahr 2005 vorgesehen, von der Aachener Straße bis zum Ro-tental den noch fehlenden Radweg entlang des Mühlenweges zu bauen. Der Radweg wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit finanziert.
Die Stadt Frechen hatte jedoch Anfang Juni die Kreisverwaltung gebeten, das Vorhaben zurück-zustellen, da dort evtl. die Anbindung einer Feuerwache geplant sei. Die FDP – Fraktion mo-nierte, daß bisher noch nicht im Planungsausschuss darüber beraten worden sei. Die Verwaltung sagte zu, den Sachverhalt in der nächsten Planungsausschusssitzung zu erläutern. Es bleibt ein schaler Geschmack, dass die Verwaltung an den zuständigen Ratsgremien vorbei plant. Im vor-liegenden Fall werden Steuergelder „geparkt“ anstatt investiert.

• Kinderspielplatz Neubuschbell
Die FDP –Fraktion hatte den Antrag gestellt, die planungsrechtlichen und liegenschaftlichen Voraussetzungen für einen Kinderspielplatz im Wohngebiet Neubuschbell zu schaffen. Damit ist gemeint, für die zukünftige Entwicklung Vorsorge zu treffen. Selbst wenn jetzt dort nur 20 Kinder unter 13 Jahren leben, so ist das kein Grund, nicht über einen Spielplatz nachzudenken.
Kinderspielplätze gehören zur Infrastruktur eines Wohngebietes, und da Neubuschbell weitab von anderen Wohngebieten liegt, sollte unserer Meinung nach dort in zumutbarer Entfernung ein solcher Spielplatz von der Stadt angeboten werden. Die Stadt Frechen hat im März 2001 Leitli-nien und Kriterien einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung verabschiedet. Jetzt müssen wir auch zu unserem Wort stehen!

• Rekultivierung Tagebau Frechen
Die FDP –Fraktion verfolgt seit längerem die Planungen für die Rekultivierung des Tagebaus Frechen. Jetzt bat sie die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegt inzwischen ein Konzept für die Erschließung des rekultivierten Tagebaus Frechen mit Wander- und Reitwegen sowie Parkplätzen vor? Welche Probleme sind noch zu lösen?
2. Wie ist der Stand der Abstimmung mit dem Flurbereinigungsverfahren?
3. Inwiefern beeinflußt der Weltjugendtag den Fortgang der Erschliessungsplanung und des Flurbereinigungsverfahrens? Können eventuell einige Wege und Anlagen des Weltjugend-tages (z.B. Papsthügel) in das Freiraumkonzept für die Rekultivierung eingebaut werden?
Des weiteren beantragte die FDP - Fraktion, dass die Verwaltung im Rahmen der städtischen Planungshoheit ein Konzept erarbeitet, um im Rekultivierungsgebiet punktuell entlang den zu planenden Rad- und Wanderwegen beispielsweise folgende Anlagen vorzusehen:
• Ein Waldlehrpfad
• Picknickwiesen mit Kinderspielplätzen
• Trimm-Dich-Pfad
• Grillplätze
• Schutzhütten
• Wildwiesen, wo betreten erlaubt ist.
Ziel soll sein, der Bevölkerung auch in Frechen großzügigen Freiraum für Aktivitäten einzuräu-men, ohne dass man meilenweit zu einem sogenannten Freizeitzentrum fahren muss.
Die Verwaltung der Stadt Frechen erklärte, dass sie inzwischen gemeinsam mit der Stadtverwal-tung Kerpen an einem solchen Konzept arbeitet, und wird es nach den Sommerferien dem Aus-schuss vorlegen.

• Haushalt 2005
Der Haushalt der Stadt Frechen für das Jahr 2005 ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt wor-den. Damit ist die Handlungsfähigkeit der Stadt für das laufende Jahr sichergestellt. Für die kommenden Jahre wird jedoch prognostiziert, dass für die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept verfügt wird. Das würde bedeuten, dass die Stadt nicht jede Leistung wie bisher gewohnt er-bringen könnte. Die FDP –Fraktion arbeitet deshalb aktiv mit, die finanziellen Probleme der Stadt in den Griff zu bekommen.
Auf der Einnahmeseite beschloss der Rat am 05.07.05 mehrheitlich eine moderate Anhebung des kalkulatorischen Zinssatzes innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. Dies ist eine Grund-voraussetzung, um ggf. ein Haushaltssicherungskonzept noch zu vermeiden.
Kritischer wird es, die Ausgabenseite zu überprüfen, ohne die Leistungsfähigkeit der Stadt zu gefährden. Hierfür ist ein spezieller „Haushaltskonsolidierungsausschuss“ eingerichtet worden. Die Beratungsergebnisse sollen wenn möglich schon in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2006 einfließen. Die grundsätzliche Problematik stellt sich nach Auffassung der FDP – Fraktion wie folgt dar:
 Der Konsolidierungsbedarf wird auf rund 9 Millionen Euro geschätzt. Dieser Betrag liegt in der Größenordnung der Erhöhung des Haushaltsvolumens 2005 gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplanes vom Dezember 2004, nämlich von rd. 124 Mio. € auf 134 Mio. €. Er ent-spricht etwa 8,6% des Verwaltungshaushaltes bzw. 6,7% des Gesamthaushaltes.
 Es soll bei den Haushaltskonsolidierungsüberlegungen nicht nach Verwaltungs- und Vermö-genshaushalt unterschieden werden, da diese Unterscheidung mit Einführung des NKF ent-fallen wird.
 Bereits in der Haushaltsrede im März wies ich darauf hin, dass in diesem Jahr etwa 40% des Haushalts der unmittelbaren Dispositionsfreiheit der Stadt Frechen entzogen sind, da es sich im wesentlichen um Zuweisungen an das Land, Gewerbesteuerumlage, allgemeine Umlagen an Land, Gemeindeverbände usw., und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit handelt. Knapp 20 % des Haushalts machen Personal- und Versorgungszahlungen aus, die die Stadt allenfalls langfristig reduzieren kann.
 Daher liegt es nahe, die Aufgaben der Stadt nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistun-gen zu differenzieren. Hierbei sehen wir auch bei den Pflichtaufgaben ein Einsparpotential.
 Das zu erwartende Einsparpotential wird vor allem in der effizienteren Erfüllung der kom-munalen Aufgaben liegen. Das bedeutet nicht automatisch Stellenkürzungen oder ähnliches, sondern ggf. Schulungen, um die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit neuen, den heutigen Anforderungen entsprechenden Aufgaben zu betrauen.
 Es ergeben sich Einsparungen, wenn die Planung eines Vorhabens neben den Investitions-kosten auch die laufenden Betriebskosten ins Kalkül zieht und daraus ggf. eine preisgünstige-re Investition möglich wird. Anreize zum Sparen ergeben sich auch, wenn z.B. im Rahmen von public private partnership sich für den privaten Investor und für die öffentliche Hand gleichermaßen wirtschaftliche Vorteile ergeben, es sich also nicht einfach um die Verlage-rung von Kosten auf eine Dritten handelt.
 Bei der Haushaltskonsolidierung sollte vorsichtshalber nicht von steigenden Einnahmen aus-gegangen werden. Selbst wenn aufgrund gesetzlicher Anforderungen einzelne Steuern und Hebesätze angehoben werden müssen, so bedeutet dies nicht unbedingt eine Erhöhung der Einnahmen. Vielmehr ist die demographische Entwicklung zu berücksichtigen. Diese Ent-wicklung wird zwar zur Zeit durch das gegenwärtige Wachstum der Einwohnerzahlen ka-schiert, doch das Einwohnerwachstum seinerseits erfordert höhere Ausgaben für die erforder-liche Infrastruktur.
Außerdem befaßt sich ein Arbeitskreis mit der Umstellung des Haushaltes von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement „NKF“ mit dem System der doppelten Buchfüh-rung. Auch hieraus erhofft man sich Wirtschaftlichkeitsreserven zu erarbeiten.
Der FDP – Fraktionsvorsitzende Michael Brückner bringt seine Anregungen auf den Punkt:
„Generell soll der „Produktplan“ sich stärker an den Ergebnissen, also den Produkten orientie-ren. Die Aufgabe ist doch, konkrete Informationen über die zu erwartenden Ergebnisse, Produk-te und Leistungen zu liefern und eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Ertrag im Vergleich zum Ressourcenverbrauch) zu ermöglichen.“


Ergebnisse von früheren FDP – Anträgen:
• Bahnübergang Kölner Straße
Die Eisenbahngesellschaft HGK hatte Anfang des Jahres den Bahnübergang an der Kölner Stra-ße zur Ernst-Heinrich- Geist - Straße gesperrt, da er nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen entspricht. Statt dessen sollte der Übergang Clarenbergweg benutzt werden. „Umweg scheint manchem zu unsicher“. So titelte der Kölner Stadtanzeiger zutreffend am 17. März 2005 die Beratung im Planungsausschuss. „Der lange Weg über das Fabrikgelände ist vor allem in der Dunkelheit zu unsicher, gab Michael Brückner (FDP) zu bedenken.“
Nach Auffassung der FDP soll aber die subjektive Sicherheit der Fußgänger oberste Priorität haben. Daher entschied sich auch der Verkehrsausschuss im April 2005 für die von der FDP favorisierte Lösung. Der Überweg an der Kölner Straße wurde daraufhin sicherer gestaltet ist nunmehr fertiggestellt.

• Ladenöffnungszeiten Weltjugendtag
Die FDP – Fraktion hatte am 15.2.2005 beantragt, dass die Öffnungszeiten der Aussengastrono-miebetriebe für das Wochenende vom 20. / 21. August 2005 anläßlich des Abschlussgottesdiens-tes des Weltjugendtages bis 1:00 Uhr verlängert werden dürfen. Außerdem sollte den Frechener Einzelhändlern die Genehmigung erteilt werden, ihre Öffnungszeiten frei zu gestalten und gege-benenfalls auch sonntags zu öffnen.
Jetzt ist es amtlich: Der Rat der Stadt Frechen beschloss am 05.07.2005 die entsprechende ord-nungsbehördliche Verordnung. Hiernach wird die Sperrzeit der Aussengastronomie vom 15.8. bis 18.8.2005 auf 24:00 Uhr verlegt und vom 19.08. bis 21.8.2005 gänzlich aufgehoben. Die Bezirksregierung Köln hat parallel hierzu u.a. für die Stadt Frechen Ausnahmen nach dem La-denschlussgesetz für Artikel des täglichen Bedarfs zugelassen, wonach diese Geschäfte durchge-hend von Samstag, den 20.08. bis Montag, den 22.08.05 geöffnet haben dürfen.